Abgasskandal Daimler/Mercedes Benz

Seit Juni 2018 wird der Daimler AG vorgeworfen, Dieselfahrzeuge der Marke Mercedes Benz mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen zu haben. Seit Februar 2019 hat das Kraftfahrbundesamt (KBA) Rückrufe für betroffene Fahrzeugmodelle angeordnet.

Welche Modelle sind betroffen?

Laut KBA bzw. der Daimler AG sind folgende Fahrzeugmodelle mit Dieselantrieb betroffen:

Modell Baujahre Motor Baureihe Rückruf laut KBA-Datenbank veröffentlicht
C-Klasse 2013 bis 2018 OM 626 BR 205 13.02.2019
C-Klasse / S-Klasse 2013 bis 2016 205 Hybrid bzw. 222 Hybrid 07.01.2020
S-Klasse 2016 bis 2017 BR 222 4×4 07.01.2020
S-Klasse 2013 bis 2016 BR 222 mit NAG2 4×4 07.01.2020
S-Klasse 2013 bis 2015 BR 222 mit NAG 4×2 07.01.2020
E-Klasse 2012 bis 2014 BR 207 mit NAG2 07.01.2020
E-Klasse 2013 bis 2014 BR 212 mit NAG3 07.01.2020
E-Klasse 2014 bis 2016 BR 207 07.01.2020
CLS-Klasse /E-Klasse 2014 bis 2016 BR 212 und BR 218 mit NAG2 07.01.2020
GLE 2015 bis 2018 OM 651 01.08.2019
GLE / E-Klasse 2015 bis 2018 OM 642 Euro 6 12.08.2019
GLE 2015 bis 2018 OM 651 Euro 6 BR 166 07.01.2020
GLK 220 CDI 4MATIC 2012 bis 2015 OM 651 Euro 5 02.08.2019
GLK 220 CDI 4×2 2012 bis 2015 OM 651 Euro 5 02.08.2019
SLK 2015 bis 2017 OM 651 Euro 6 R 172 07.01.2020
M-Klasse 2012 bis 2016 BR 166 07.01.2020
Vito, Vito Tourer 2014 bis 2018 OM 651 Euro 6 Keine Angabe
Vito 2015 bis 2018 OM 622 Euro 6 Keine Angabe
V-Klasse 2014 bis 2018 OM 651 Euro 6 Keine Angabe
Sprinter 2015 bis 2018 OM 651 Euro 6 Keine Angabe

Wie ist die Rechtslage

Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen droht der Entzug der Betriebserlaubnis nach § 5 Fahrzeugzulassungsverordnung. Diese  Fahrzeuge erweisen sich bereits deshalb als mangelhaft (vgl. BGH, Beschluss v. 08.01.2019, Az. VIII ZR 225/17). Folglich haben Käufer solcher Fahrzeuge gegen Verkäufer Gewährleistungsrechte. Sofern die Daimler AG Verkäufer des Fahrzeugs ist, bestehen die Gewährleistungsrechte gegen die Daimler AG. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Rechtsfolge ist jeweils, dass der Kauf rückabgewickelt wird.

Daneben bejahen Gerichte eine Haftung der Daimler AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB (vgl. LG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2019, Az. 23 O 180/18; LG Stuttgart, Urt. v. 29.11.2019, Az. 29 O 141/19). Rechtsfolge ist auch hier, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.

Der Käufer erhält gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis zurück. Er hat sich hierauf einen Erstattungsbetrag für die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen zu lassen. Dieser Betrag berechnet sich nach der Kilometerleistung. Nur wenige Gerichte neigen dazu, von einer solchen Anrechnung abzusehen.

Wie positioniert sich die Daimler AG

Die Daimler AG stellt sich regelmäßig auf den Standpunkt, dass es sich entgegen der Auffassung des KBA bei den beanstandeten Abgasstrategien um zulässige Funktionen handelt. Zudem verweist die Daimler AG ergänzend auf ein durchzuführendes Update.

Ist das angebotene Update sinnvoll?

Das Update dient dazu, die unzulässige Abschalteinrichtung zu beseitigen. Damit bleibt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erhalten. Sachverständige hegen jedoch Zweifel daran, ob das Update ohne technische Nachteile für das Fahrzeug erfolgen kann. Ein erhöhter Kraftstoff- bzw. AdBlue-Verbrauch ist nicht auszuschließen. Zudem bestehen ggf. erhöhte Risiken der Versottung der Abgasanlage.
(vgl. zu Hardware-Nachrüstungen folgenden Link )

Zudem haben Messungen des KBA ergeben, dass auch nach dem Update die Grenzwerte zum Teil weiterhin überschritten werden (vgl. Bericht „Wirksamkeit von Software-Updates zur Reduzierung von Stickoxiden bei Dieselmotoren“ vom 10.01.2020, einsehbar unter folgendem Link).

Betroffene, die eine Rückabwicklung des Fahrzeugs in Betracht ziehen, sollten ein Update vermeiden.

Haben Sie noch Fragen?

Rechtsanwalt Philipp Neumann vertritt Käufer betroffener Fahrzeuge und hat mittlerweile folgende Urteile auf Schadenersatz gegen die Daimler AG erstritten:

  • Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.11.2019, Az. 29 O 141/19, nicht rechtskräftig,
  • Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 07.11.2019, Az. 20 O 161/19, nicht rechtskräftig,
  • Urteil des Landgerichts Stuttgart vom. 26.09.2019, Az. 20 O 31/19, nicht rechtskräftig.

Für Rückfragen sowie Informationen zu einem möglichen Vorgehen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp Neumann unter Tel. 069-770394690 bzw. neumann@kanzlei-2vier2.de zur Verfügung.