Mandatierung

Wenn es um viel geht, braucht es Vertrauen.

Vor der Erteilung eines Mandats ist es sinnvoll, vorab zu erörtern,

  • was der Anlass ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten,
  • was Sie mit dem anwaltlichen Vorgehen erreichen wollen,
  • und welche konkreten Informationen der Anwalt hierfür benötigt.

Auf dieser Grundlage kann ich mit Ihnen besprechen, wie das Mandat – also der Auftrag – aussehen soll bzw. welche Punkte noch zu klären sind, um über ein Vorgehen zu entscheiden.

Ebenso ist regelmäßig von Interesse, vorab zu klären, ob eine Rechtschutzversicherung die Kosten für das Vorgehen trägt bzw. welche Kosten hierfür anfallen.

In der Regel ist es für Sie wichtig, Kostentransparenz zu haben. Folglich informiere ich Sie regelmäßig vorab über anfallende Kosten, bevor ich eine kostenauslösende Tätigkeit für Sie vornehme.

Bei Fragen zur Mandatierung kontaktieren Sie mich

telefonisch unter 069-770394690

oder per Mail an neumann@kanzlei-2vier2.de

oder per Fax an 069-770394699

Philipp Neumann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht