Bank- und Finanzrecht
Prozessführung
Wenn es um viel geht, braucht es Vertrauen.
Das gilt für Finanz- und Rechtsthemen im Allgemeinen wie für die anwaltliche Vertretung im Besonderen.
Das Gesetz formuliert diesen Grundsatz in § 242 BGB. Die Kanzlei 2vier2 setzt sich dafür ein, diesen Grundsatz zu verwirklichen.
Mit Kompetenz, Erfahrung und Engagement vertritt Rechtsanwalt Philipp Neumann Mandanten außergerichtlich und vor Gericht
- im Bank- und Kapitalmarktrecht,
- in Finanzangelegenheiten
(Investitionen, Finanzdienstleistungen) - sowie in komplexen und grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten.